- Der Festgottesdienst beginnt um 09:30 Uhr im Festzelt, Festgelände „Im Ösch“
- Im Anschluss des Gottesdienstes Frühschoppen im Festzelt
- Offizielle Festreden und Ehrungen
- Es besteht die Möglichkeit Mittagessen im Festzelt einzunehmen
- Das Fest-Büro ist an den Festtagen unter Mobil 01575 – 49 82 88 6 erreichbar
- Der Informations-Stand am Festzelt ist am Sonntag ab 11:00 Uhr besetzt
- Alle Teilnehmer werden gebeten, ihre Unterlagen (Festschrift, Zugaufstellung, Gutscheine, Zeltplan) am Informations-Stand abzuholen
-
Aufstellung zum Festzug ab 13:00 Uhr in der Straße „Zur Mühle“, Festwagen und Gespanne im Schulhof - Grundschule (Ortsende Altstädten Richtung Fischen)
- Vereins- bzw. Namenstafeln zum Festzug bitte selbst mitbringen
- Festwagen und Kutschen werden von den Umzugshelfern eingewiesen
- Der Festumzug beginnt um 13:30 Uhr
- Wir bitten alle Teilnehmer -insbesondere Musikapellen- auf Rücksichtnahme gegenüber Pferdefuhrwerken und Kutschen
- Den Anordnungen von Festleitung und Umzugsordnern ist unbedingt Folge zu leisten
- Fahneneinzug: Im Anschluss an den Umzug findet ein Fahneneinmarsch imFestzelt statt. Wir bitten die Fahnenabordnungen vor dem Zelteingang
(Im Ösch) Aufstellung zu nehmen (für Getränke sorgen wir)
- Übergabe der Ehrengabe (Gastgeschenk) im Festzelt
- Ab ca. 15:00 Uhr Unterhaltung im Festzelt mit derBlaskapelle Bihlerdorf-Ofterschwang
- Für Schäden und Unfälle aller Art, übernimmt der Veranstalter keine Haftung
- Schlechtwetter: Bei Schlechtwetter wird rechtzeitig bis zur Aufstellungvon der Festleitung über die Durchführung des Fest-Zuges
entschieden.
Informationen auch über www.dasFest2017.de
2.1 Bei pferdebespannten Festwagen muss grundsätzlich ein Führer eingeteilt
werden.
2.2 Es ist sicherzustellen, dass bei Umzügen und sonstigen Veranstaltungen
nur erprobte und sicher zu führende Pferde verwendet werden.
2.3 Reiter und Gespannführer müssen die jeweils notwendige Erfahrung über
den Umgang mit Pferden besitzen.
2.4 Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln (Böllerschießen) ist nicht
gestattet.
2.5 Das Bereitstellen der Pferde hat, soweit möglich, nicht am Aufstellungsort
des Umzuges sondern abgesetzt zu erfolgen.
2.6 Teilnehmende Pferde (Reiter, Gespanne) müssen einen Mindestabstand von
20m vor und hinter der nächsten Teilnehmergruppe einheilten.
Die Einhaltung des Abstandes zur hinteren Gruppe ist durch einen
zuverlässigen Ordner sicherzustellen.
2.7 Im gesamten Bereich des Festzuges ist sicherzustellen, dass keinerlei
musikalische oder sonstige akustische oder optische Darbietung
stattfindet, durch die Pferde erschreckt oder beunruhigt werden können.
2.8 Pferde, die unruhig werden und dadurch zur Gefahr für andere Verkehrs-
und Umzugs- teilnehmer werden, sind auf dem kürzesten Weg aus der
Gefahrenzone zu entfernen.
2.9 Jedes Pferd, ob bei Gespannen mit Gespannführer oder bei Einzelpferden
ist jeweils durch eine weitere Person am Halfter zu führen.
2.10 Besonders gefährliche Stellen (Engstellen, Kurven u.ä.) sind vom
Veranstalter mit Absperrvorrichtungen zwischen Umzug und Zuschauern
abzusichern.